EUGH legt sich fest: Störerhaftung und Passwortschutz

Lange sah es so aus als würden die Beschlüsse zur Störerhaftung die Bedingungen für frei zugängliches Internet in Deutschland verbessern. Zu Beginn des Jahres verkündete EUGH Generalanwalt Szpunar noch, dass von Betreibern öffentlicher Hotspots „weder die Stilllegung des Internet-Anschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden“ könne, wenn es zu Rechtsverletzungen durch Nutzer kommt.

Nun ist es allerdings beschlossene Sache, dass Urheberrechts-Verletzungen durch Dritte vom Anbieter mindestens durch ein Passwort verhindert werden müssen. Dabei ist es wichtig, dass die Nutzer für den Erhalt des Passwortes ihre Identität herausrücken müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine illegalen Handlungen im Schutze der Anonymität stattfinden können. Ein freier Aushang des Passwortes in Café oder Jugendherberge genügt somit also nicht aus.

Ticketsystem für rechtskonformen WLAN-Schutz

Eine ideale Lösung bieten damit praktische Ticketsysteme, wie auch der Contelio® Hotspot eines bietet. Bei ihnen kann der Betreiber selbst entscheiden, ob Gäste für den Zugang via Nutzername und Kennwort etwas zahlen oder nicht. In jedem Fall sind die Nutzer allerdings gezwungen sich mit ihrer Identität im System zu Registrieren. Das senkt zum einen die Bereitschaft illegale Daten hochzuladen und zum anderen werden Vergehen eindeutig zuweisbar.

EUGH wählt geringstes Übel für Hotspot-Schutz

Auf den ersten Blick ließe sich vermuten, dass die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes die Entwicklung freier WLAN-Zugänge unnötig ausbremst. Allerdings ist die Entscheidung vor dem Hintergrund zu betrachten, dass aus drei vorgegebenen Möglichkeiten eine Auswahl zu treffen war. Eine Variante bestand darin, dass alle Datenflüsse im System überwacht werden müssen, eine bestand darin alles zu sperren und die letzte Variante war der Passwortschutz. Somit ist die Wahl eindeutig auf die günstigste Möglichkeit für alle Beteiligten gefallen.

Quelle: https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/urheberrecht-stoererhaftung-eugh-zur-sicherung-eines-freien-wlan/52634/

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