Stadtbücherei Altena - WLAN als Grundrecht
In Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes ist festgeschrieben, dass alle Schichten der Bevölkerung sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert […] unterrichten“ dürfen. Für die Stadtbücherei Altena fällt auch ein freier Internetzugang unter diesen Grundsatz.
Einfache Konfiguration – Guter Kundenservice
Die Idee für einen öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspot kam von der EDV-Abteilung der Bücherei. Schon wenige Monate später wurde das Netz dann problemlos durch zwei Freifunk-Router ergänzt. Die Verwaltung und Konfiguration des Systems waren für die Bibliotheks-Verwaltung ein Kinderspiel und auch der Service von CONTELIO® hat für große Zufriedenheit gesorgt.
Keinerlei Verbesserungsvorschläge
Obwohl das WLAN-Netz jetzt schon seit vielen Monaten in Betrieb ist und viele begeisterte Nutzer hat, gibt es von Seiten der Bibliothek keine Verbesserungswünsche. „Das System hat unsere Erwartungen erfüllt“, kommentiert Herr Gusik, Leiter der Stadtbücherei.